Das Händchen für Montagsgeräte hat wieder zugeschlagen… iRobot, die zweite…

Wie Ihr hier nachlesen könnte, habe ich mir einen Saugroboter von iRobot besorgt. Erst wollte ich das Teil unbedingt zurück senden, dann aber war ich so angetan von Qualität und Leistung, das Robi fest bei mir eingezogen ist. Zwei Wochen später aber war Schluss mit der Begeisterung.

Kurz gesagt entschloss sich Robi zuerst, nicht mehr zu den programmierten (täglichen) Zeiten seines Amtes zu walten. Geduldig saß er abends, als ich aus dem Büro kam, in seiner Lade-Docking-Station, ohne sich nur eine Umdrehung bewegt zu haben.
Nach manuellem Start bewegte er sich aber einwandfrei durch die Wohnung und befreite von Staub und Schmutz, was eben da war.

Dann, nochmals ein paar Tage (und damit knapp vor der erweiterten (danke, amazon!) Rückgabezeit), machte er gar nix mehr. Oder er fuhr zielstrebig ins Wohnzimmer, um dies zu reinigen, bis der Akku leer war (meine Teppiche liegen nun im Reinraum von Intel :-)!). Und da blieb er gestrandet liegen.

Da der Kundenservice von iRobot sich trotz Nachhaken zu viel Zeit lies, beantragte ich bei amazon Rücksendung gegen Umtausch.

Somit ist nun Saugi hier eingezogen, gleiches Modell, aber (noch) keine neuen Sorgen.
Er startet täglich um 14 Uhr, ist gute 90 Minuten unterwegs und findet seinen Weg durch die Wohnung.
Allerdings stelle ich mit Modell 2 nun fest, dass die (mitgelieferten zwei und zusätzlich nachgekauften zwei) Lighthouses sich aktuell eher als kontraproduktiv erweisen – und somit erst mal „hintern Schrank“ verschwunden ist.

Ich bin gespannt, ob Saugi nun Lust hat, länger bei mir zu wohnen… der nächste Tatsachenbericht kommt sicherlich noch!

Ich bin doch nicht blöd, werde halt im Gewährleistungsfall nur so verkauft! „Umtausch“ bei MediaMarkt

Da ändert all die Werbung und all die „Service-Offensiven“ nichts daran: Die MediaSaturn-Holding ist ein Schnelldreher, deren eigentliches Interesse nur „die schnelle Mark“ ist. Kundenservice? Nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Und selbst eine Diskussion mit einem Filialleiter lässt sehr schnell sehr tief blicken, wie weit es mit dem Kundenservice (der dann nur mit viel Nachdruck von mir durchgesetzt werden konnte) und dem „Kennen“ der aktuellen Gesetzeslage (Stichwort: Kaufvertrag) her ist.

Gut, worum geht es: Ich habe im Dezember mein NEXUS7 gekauft und der wohl erste Fehler war, es im MediaMarkt statt bei amazon zu kaufen, wie ich jetzt weiß. Auf jeden Fall hat das Gerät – Ihr kennt ja alle mein magisches Händchen, mit dem ich ZIELSTREBIG JEDES Montagsgerät anziehe! – seit letzten Dienstag plötzlich eine schwarze feine Linie genau in der Displaymitte entwickelt. Da dies mehr als ein „Pixelfehler“ ist und ich das Tablet auch erst seit knapp über drei Monaten habe, greift hier folgende gesetzliche Regelung der „Sachmängelhaftung“ (der Einfachheit halber habe ich dies von wikipedia übernommen):

„Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).
Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Dagegen liegt im Werkvertragsrecht im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Bestellers (‚Kunden‘) das Wahlrecht beim Werkunternehmer: Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk erstellt (vgl. § 635 Abs. 1 BGB).“

Zwei Dinge sind absolut unstrittig: a. Der Kauf eines NEXUS7 beim MediaMarkt ist kein Werkvertrag. Und b. Gekauft im Dezember, wir haben März, ich liege voll in den erstes sechs Monaten der Gewährleistung. Somit gilt, was ebenfalls von wikipedia kommt:

„Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.“

Wem das alles zu „ungesetzestextisch“ ist, der kann sich ja über „juris“ und „BGB“ auf Google die Langtexte der jeweiligen Paragraphen suchen, um zu selbigem Ergebnis zu kommen.

Nun wurde mir, hätte ich nicht diese unwiderstehlich-unangressiv-nette Ader an mir, schon mal der Einlass in den Markt mit dem Gerät verweigert, da der „Service“ (so was hat MediaMarkt also? Aber nur in der Werbung, wie ich seit gestern weiß!) dafür zuständig sei. Als ich „Einlass“ fand und erneut auf Sachmängel, drei Monate und meinen Wunsch des Umtausches hier vor Ort bestand, wurde ich wieder auf die alleinige Zuständigkeit des Services verwiesen.

Leider gibt der Klügere auch mal nach, geht zu Service, um sich nach dritter Erzählung der Rechtslage erneut sagen zu lassen, dass NUR EINSENDEN dieses Problem „lösen“ wird.
Ja, auch ich unterstelle, dass der MediaMarkt es wirtschaftlich NICHT vertreten kann, mir ein NEXUS7, für welches er alleinig haftet, gegen ein neues zu tauschen, ohne wirtschaftlichen Schiffbruch zu erleiden…

Also lies ich mir, um den Sachstand des Schadenersatzes fordern zu können, geduldig den Einsende-Service-Antrag ausfüllen. Ab nach Hause, Paragraphen gedruckt, mit allem wieder hin.

Und nun das kam für mich lehrreicheste Gespräch mit einem Filialleiter seit langem:
Ich weiß seit gestern:

  1. Geräte müssen eingesendet werden, das sagt auch das Gesetz. (Falsch)
  2. MediaMarkt hat mir gegenüber keinerlei Haftung zu erbringen, da muss erst der Hersteller beweisen, dass das Gerät von mir nicht beschädigt wurde (falsch und außerdem abweichend von der gesetzlichen Regelung)
  3. Beweislastumkehr heißt nicht, was der Gesetzgeber fordert, nämlich die Unterstellung, dass der Defekt seit Auslieferung dem Gut anhaftete. (wieder falsch und ein glatter Verstoß gegen das BGB)
  4. Abgesehen davon wies mit der Filialleiter mehrfach darauf hin, ich kann bzw. ich solle „damit dann halt zum Anwalt gehen“. (erste völlig korrekte Aussage! Bester Rat an jedermann!)
  5. Und sehr witzig: Schadenersatz gibt es nur für Geschäftsleute, nicht Privatleute. (Danke, ich demoliere Dir daher gerne Dein Auto, Filialleiter – und dann? Ich bin ja Privatperson!)

Nachdem wir uns also 15 Minuten sehr zum Amüsement der umstehenden wartenden Kunden angeschrieen haben und er meine, ich sollte zum Anwalt gehen, wenn ich ihm nicht glaube (zu Recht tat und tue ich das nicht!) – und er mit jeglichen schriftlichen Nachweis seiner Ablehnung verweigerte, auch keine Visitenkarte dabei hatte und erst nach dem zehnten Mal einsah, dass ER mir seinen Namen aufzuschreiben hat, verstand er, wer ihm gegenüberstand.

Ich hätte nämlich in einer Minuten den Laden verlassen und noch im raus gehen bei amazon zu Lasten des Filialleiters mein neues NEXUS7 bestellt, ausgerechnet, was mich die zwei Fahrten und die Zeit gekostet hätten und meinen Anwalt des Vertrauens angerufen – um ihm Montag morgen per Einschreiben mit Hinweis auf Kostenüberahme der anwaltschaftlichen Dienste schriftlich mitteilen zu lassen, was ich ihm quasi gestern mit Nachdruck drei Mal erklärt hatte. (Ich muss IMMER WIEDER SCHALLEND lachen, wenn ich an die Aussage denke, dass es Schadenersatz nicht für Privatleute gibt!!!!)

Aber, mein Gesicht spricht eben leider immer auch Bände, er lenkte kurzentschlossen und nur sehr schweren Herzens mit beiderseitig vertraglicher Regelung in ein „Leihgerät“ in Form eines nagelneuen NEXUS7 ein, unter der Bedingung, dass der in 14 Tagen zu erwartende Untersuchungsbericht meines defekten NEXUS nicht ergibt, dass es doch von mir beschädigt wurde. Dann nämlich, muss ich das „Leihgerät“ zurück bringen – und mit meinem defekten leben.

Da ich aber weiß, dass dies nicht passieren wird (und wenn doch, ein Anwalt und ein Gutachter meinerseits zu Lasten des MediaMarktes die Sache sehr schnell regeln werden) ist mir das atuell egal, und ich sitze nun hier, lache erneut schallend (Stichwort: Privatperson und Schadenersatz) und personalisiere mein neues NEXUS.

Losgelöst von meinem sowieso schon unglaublichem Bestellvolumen bei amazon wird dies künftig auch weiter zunehmen! Ich habe so ein Verhalten mir als Kunde gegenüber alles andere als nötig. Auch versucht der MediaMarkt weiterhin mit Falsch- und gefährlichem Halbwissen Kunden zu prellen, die eben kein BGB besitzen oder dies nicht zu lesen wissen! Welch Dreistigkeit der gültigen Rechtsauslegung! Da verblasst auch ganz schnell „die Freundlichkeit des Kompromisses“ hin zum „Leihgerät“ – welches meinem (ich: Käufer, keine Beweislast) erneutem Wunsch auf unmittelbaren Umtausch (keine wirtschaftlich unzumutbare Belastung, Verletzung der bestehenden Sachmängelhaftung) erneut nicht erhört wurde (und mit unterschiebenem Service-Auftrag zur Einsendung ist der MediaMarkt mir gegenüber wegen Rechtsverstoßes trotzdem Schadenersatzpflichtig!).

Da freue ich mich künftig auf die ebenso klar geregelten Bedingungen zum Online-Kauf, einem Händler, der mich gerne als Kunde hat und halten möchte und sich eben an bestehende Rechtslagen hält – ganz im Gegensatz zur MediaSaturn Holding. Tschüss, Ingolstadt, ICH BIN DOCH NICHT BLÖD!!!!!!!

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