231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab 2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher noch nicht so wirklich reagiert.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium
Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium

 

 

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