338 Bayerischer Vorstoß für E-Auto-Fahrer: Drei Stunden kostenlos in Städten parken – Endlich Anwendung des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) – von ganz oben!

Das Gejammer der bayerischen Städte ist in Teilen groß, auch ist die Rede von Einmischung. Stimmt das wirklich? Ich habe bereits im Oktober 2022 über das Elektromobilitätsgesetz einen Blogpost und Podcast angelegt, um mich mit möglichen Vorteilen für E-Mobilisten auseinanderzusetzen. Und da ginge noch mehr, z.B. die Möglichkeit, E-Autos auch auf Busspuren fahren zu lassen oder „Abkürzungen“ über Zufahrtsbeschränkungen oder Befreiung von Durchfahrtsverboten auszusprechen. Ähnlich wie meine Anfrage an Berlin und Regensburg beantwortet wurde, haben sich Städte und Kommunen daran gemacht – und nun wird Bayern ab April in allen bayerischen Städten das Parken für drei Stunden ermöglichen. Bravo!

Regensburger dürften sich sehr über die neue Regelung freuen, sind doch die meisten, vor allem innerstädtischen Ladesäulen aktuell nur mit Parkschein zu nutzen! / Bild-/Quelle: rewag.de
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Was ist bitte in Bayern los

Die bayerische Staatsregierung hat im Dezember 2024 beschlossen, dass E-Autos ab April 2025 bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen.
Die Idee dazu ist nicht neu, sie findet sich, allerdings ohne konkrete Zeitangabe, auch im EmoG, und es wäre den Kommunen bereits seit Jahren möglich gewesen, diesen Anreiz zu ziehen. Aber – es passierte: nichts.

Nun ist hat die Staatsregierung durchgegriffen und ab April 2025 drei Stunden Parken für lau angeordnet. Und die Jammerei und Einmischer-Seher waren, wie erwartet, sofort zur Stelle.

Begeisterung in Würzburg

Einzig Würzburg hat sich positiv zu dieser Maßnahme geäußert, da sich, so eine Sprecherin, dieser Münchner Impuls mit den ambitionierten Zielen der Stadt decke.
Sonst waren die Stimmen laut: Man befürchte Mitnahmeeffekte. Viele Gemeinden wiesen auf ihre kommunale Selbstverwaltung hin, die hier nun übergangen wird. München, als Landeshauptstadt, hat wie üblich die Gebührenkeule gezogen: Man widerspreche mit dieser Maßnahme gegen das Grundprinzip durch Entgelt. Kann man verstehen, wenn man die Parkgebühren der Stadt sieht, hier ein Auszug aus dem Beschluss des Stadtrats: Ein Parkticket für eine Stunde kostet zukünftig zwei Euro (Stand 2022). Pro angefangener drei Minuten müssen 10 Cent bezahlt werden. Die Tagesgebühr für einen Parkplatz beträgt 11 Euro. Dabei sei erwähnt, worauf auch München hinwies, dass es hier bereits eine Regelung zum kostenfreien Parken gibt – für immerhin zwei Stunden!

Auch Regensburg, die auch nicht wirklich auf meine Anfrage im Rahmen einer geplanten EmoG-Anfrage reagierten, werden verstimmt sein. Hat man sich mit dem Haus-und-Heim-Versorger REWAG, der dank Heimvorteil die meisten Ladesäulen in der Stadt und im Landkreis anbietet, geeinigt, dass Ladevorgänge in den meisten Fällen innerhalb der Stadt nur mit gültigem Parkschein zulässig sind. Besonders hier bin ich gespannt, ob und wie nun die Ladesäulennutzung zunehmen wird bzw. ob die Ladezeit zunehmen wird, um die drei Stunden auszureizen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass drei Stunden bei meinem ENYAQ bis zu 75 % Ladestand in den Akku bringen, ganz ohne Schnellladung.

Sonst nur Gejammer

Klar, jetzt geht es an die Geldsäckel! So haben neben München auch ein Klagelied angestimmt. Augsburg dreht dem Spies um und jammert über zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Bayreuth heult, weil es keinen zusätzlichen finanziellen Ausgleich gibt. Auch Ansbach und Regensburg schlagen in die gleiche Kerbe.

Der bayerische Städtetag wiederholt erneut, dass eine bayernweite Regelung nicht helfe, sondern den Kommunen Spielraum nimmt. Dazu sage ich: Man nimmt ihnen den Spielraum, den sie vorher beflissentlich ignoriert haben. Oder, kurz gesagt: selbst schuld!

Gejammer, weil…

Die Regelung tritt zum 01.04.2025 in Kraft und gilt bis Ende 2026. Es dürfen hierbei alle an sich gebührenpflichtigen Stellplätzen parken dürften – aber Achtung: Nur öffentliche, als mit dem blau-weißen-„P“ versehene Parkplätze sind zur kostenfreien Nutzung freigegeben – also nicht Anwohner oder Einkaufsmärkte fehlerhaft beparken.
Laut Ministerium soll eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe ausreichen. Die angedachte Umrüstung der Parkautomaten sehe ich als nutzlose Bürokratie an, sind von dieser Maßnahme nur Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende auf dem Nummernschild inkludiert. Für wen das Anreiz ist, das vielleicht in die Jahre gekommene normale Schild zu einem mit „E“ zu tauschen, muss dafür aber ein paar Euro und den Behördengang in Kauf nehmen. Ohne „E“ kein kostenfreier Parkplatz!

Und, kurios zum Schluss, die Aussage: Die vor Ort festgelegte Höchstparkdauer kann wohl auch weniger als drei Stunden betragen und werde durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt. Das widerspricht sich gegen die vorherigen Passagen – aber genau werden wir es erst wissen, wenn die Regelung schriftlich vorliegt und abgesegnet wurde. Hoffentlich mit den Rahmendaten, die bisher bekannt sind.

Ich bin gespannt, ob der große Ansturm der E-Nummernschilder die Städte und Parkplätze verstopfen werden oder ob sich, was ich eher glaube, nach ein paar Wochen die Situation auf das Vor-Bild auf den Parkplätzen zeigen wird. Warten wir es ab!

Und was sagst du

Und, was sagst du zu dieser Maßnahme aus und in Bayern? Vor allem, wenn du ein E-Kennzeichen hast? Und natürlich erst recht, wenn du einen Verbrenner fährst! Ich freue mich sehr auf deine Meinung hierzu – und lass hören, ob du nun mehr, weniger oder gleich viel in die Städte einfahren wirst, kostenlos Parken zaubert ja schließlich keine neuen Parkplätze. Siehst du es so, dass sich dann doch wieder alles bei der Tiefgaragenabfahrt in der Bezahlschlange wiedersieht?! Lass es mich wissen!

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