361 Warum man das BGB zu Deichmann für Schuhe mitnehmen sollte

Eine ganz normale Einkaufsgeschichte nach BGB §433 – gefolgt von einer Reklamation bzw. Rückgabewunsch nach BGB: Gesetzliche Gewährleistung: Ich habe Anspruch auf Nacherfüllung (zum Beispiel per Reparatur oder durch eine Ersatzlieferung) oder gegebenenfalls – und das war mein Wunsch – auf Rücktritt vom Vertrag und komplette Erstattung des Kaufpreises

Deichmann hat mich in allen Punkten versucht zu verarschen. Normaler Geschäftsgang, darf und kann nur die Chefin, die aber nur an bestimmten Tagen vor Ort ist. Ich möge daher wiederkommen…

Daher Kontaktaufnahme mit Deichmann selbst, nach über drei Wochen „Kulanzregelung“ zu meinen Gunsten und Erstattung der Schuh-Kosten und des erstmaligen Imprägnierens.
Die nicht von mir genutzten Einlegesohlen wurden mir als „getragen“ und „Hygieneprodukt“ nicht erstattet…

Geil: Als ich das erste Mal vor Ort Rücknahme wollte, drehte die nicht ganz helle Verkäuferin mit erweiterten Lücken in der deutschen Sprache die Schuhe um und war total entsetzt, dass ich diese getragen habe… auch die Deichmann Zentrale wollte hier die Sohlen der Schuhe sehen…
Ich sage es mal für die Langsamen: Ich kann angeblich wasserdichte Schuhe nicht testen, indem ich sie nicht trage – aber scheinbar ist das keine Vorraussetzung, um bei Deichmann zu arbeiten.

Mein Fazit: Lieber barfuß als Deichmann. Ich würde mich schämen, wenn ich dort arbeiten müsste und solche Machenschaften mitmachen müsste, nur damit die Kunden die schlechten und billigen Schuhe nicht umtauschen wollen und können.

War mein zweiter Einkauf bei dem Laden und auch der letzte… das kann ich euch auch nur raten, kauft woanders. Und nicht vergessen: Wer billig kauft, kauft eben zweimal!

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