Wir erinnern uns: Deutsche Banken haben Kundenservice komplett verschlafen. Und als die ersten Online-Banken mit ihrer „alles kostenfrei“-Mentalität um die Ecke kamen, zogen reihenweise Konten um. Das Gejammer der Gebühren- und Spesenritter war groß. Schnelle Lösungen mussten her, die niemand vor lauter blindem Aktionismus durchgerechnet hat. Aber: hat sich bei den „Instituten“ was geändert? Nein, das Jammern war groß, die Lobbyarbeit verdiente sich dumm und dämlich und die Kunden liefen und laufen – zu Recht! – immer noch in Scharen davon. Also, was macht ein mittelalterliches Bankding dann: an der Gebührenschraube drehen. Das gefällt nicht jedem und auch dem Bundesgerichtshof nicht, der im April 2021 entscheid, dass Kunden von Banken und Sparkassen Gebühren zurückholen können. Aber was macht eine Sparkasse, die ohnehin kurz vor der Übernahme steht und allein nicht mehr durchhält und es trotzdem verzweifelt versucht? Klar, mit Taschenspielertricks die Rückzahlung vermeiden. Willkommen als (Ex-)Kunde bei der Sparkasse Regensburg!
Energielieferverträge nun auch bei der Sparkasse? Tja, nicht bei allen, aber auf jeden Fall klammert sich die Sparkasse Regensburg an diesen letzten Strohhalm, um ein Urteil des obersten Gerichts der Bundesrepublik auszuhebeln.
Bei mir handelt es sich um zu Unrecht eingezogene Gebühren von etwas um die dreihundert Euro. Und was kann ich tun? Die Sparkasse anschreiben. Erledigt, somit habe ich von den vertraglichen drei-Jahres-Klauseln von Energielieferverträgen erfahren. Wie lustig, dachte ich, dafür dass die Sparkasse Regensburg am Hungertuch nagt, greifen sie verzweifelt nach jedem Strohhalm. Bevor die mittlerweile längst größere Weidner Sparkasse, offiziell „Oberpfalz Nord“, eine Fusion nach der nächsten durchdrückt – und auch Regensburg auf seiner Liste stehen hat.
Ich könnte nun auch einen Anwalt einschalten. Aber da der auch nur ein Schreiben schickt und ich dann zwar erfolgreich Zivilklage gegen die Sparkasse einreiche und mit Verweis auf das BGH-Urteil meine Kohle zurückhole, lasse ich dem kreisenden Pleitegeier die paar Euro. Mir tut es ja im Unterschied zur Sparkasse nicht weh.
Aber, und auch das wurde bereits mehrfach angeregt, es solle trotzdem nicht ungesühnt bleiben. Banken, die sich dem geltenden Gesetz, also auch dem Urteil widersetzen, solle die Aufsicht ein wenig auf die Füße steigen. Und so kommt die BaFin, also in Langform, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ins Spiel. Die denkt aber nicht im Geringsten daran, hier mitspielen zu wollen. Oder sich auch nur im Ansatz für zuständig zu fühlen. Sehr zum Leidwesen aller von ihrer Bank oder Sparkasse geprellten Kunden.
So hatte ich die BaFin im letzten E-Mail-Verkehr, als ich meine Geschäftsbeziehungen zur Sparkasse eingestellt habe, da mir ein instabiles und wohl auch in Schieflage befindliches Institut kein gleichgestellter Partner für meine Finanzen ist, durchgehend mitlesen lassen. Wie ich mittlerweile erfahren habe, war das schon im April dieses Jahres. Und wann wurde mir seitens der BaFin geantwortet? Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Im September! In dieser Zeit raubschatzten und plündern Betrüger in aller Ruhe Kunden aus und verschieben das Geld, bis es nicht mehr auffindbar ist. Und erst dann wacht mit viel Glück in Frankfurt, oder wie in meinem Fall, in Bonn, ein Mitarbeiter unterm Schreibtisch auf und schickt Copy-Paste-Textbausteine raus.
So schreibt mir also Herr Dirk Z. aus Bonn: „Darin beanstanden Sie unter Berufung auf
das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20)
die von Ihrem Kreditinstitut in den letzten Jahren vereinnahmten Entgelte. Da die Sparkasse die Entgelte nicht wie von Ihnen gewünscht erstattet, bitten Sie um Unterstützung durch die BaFin, um eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Gebühren zu erreichen.“
Und schon der erste Fehler. Ich WEISS, dass die BaFin hier keine Verfügungsgewalt hat, der Sparkasse meine Kohle zu entreißen und sie mir auf einem weißen Schimmel persönlich vorbeizubringen. Das habe ich auch nie verlangt. Aber wer in der Presse nicht müde wurde und betonte, man solle störrische Institute wie eben die Sparkasse Regensburg bei der BaFin melden, sollte auch nicht überrascht sein, wenn Mails und Briefe dieser Art tatsächlich auch eingehen.
„Ich bedauere, dass ich Ihnen aufgrund einer Vielzahl von Eingaben erst jetzt
antworten kann und bitte die Verzögerung zu entschuldigen.“ Jetzt muss ich doch glatt polemisch werden: Eine meiner Einlassungen, die vom 22.04.2022, wird gelost und mit Standardtextbausteinen mit Datum 12.09.2022 beantwortet. Wegen Vielzahl von Eingaben? Zu Vielzahl sage ich gleich noch was – aber nein, die Antwortdauer ist nicht entschuldbar und noch weniger akzeptabel, Herr Z.!
Und weiter gehts mit den Bausteinen:
„Hinsichtlich der Rückerstattung von Kontoführungsentgelten berufen sich einige Kreditinstitute auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs betreffend Energielieferungsverträge aus den Jahren 2016 und 2021. Die Urteile behandeln Preiserhöhungen, welche unwirksam zustande gekommen, jedoch mindestens drei Jahre nicht beanstandet worden sind. In diesen Fällen könne sich der Kunde nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen. Ob diese Rechtsprechung auf Girokontovertragsverhältnisse übertragbar ist, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Rückzahlungsanspruch besteht, kann ich nicht beurteilen. Dies ist Aufgabe der Gerichte.„
Ach was, wirklich? Das tun die Institute einfach so? Sich auf Energielieferverträge zu berufen? Hör mir auf, Herr Z., das glaube ich doch im Leben nicht! Wie verzweifelt und in Schieflage befindlich müssen Institute, erst recht die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, sein, um diesen Trick über ihren Verband aus Berlin aus der Tasche zu ziehen? Es fällt mir schwer, das zu glauben! Und noch schwerer fällt mir, dass die BaFin das weiß, mir aber was von einer Vielzahl von Eingaben geschrieben hat. Und dass der zahllose Tiger immer noch nicht den Allerwertesten hochbekommt, aber der Meinung ist, er könnte hier zuständig sein oder vielleicht sogar einschreiten!
Aber es kommt noch besser:
Also, Herr Dirk Z. aus Bonn, bitte die nächste Pointe:
„Der BaFin ist die von Ihnen angesprochene Problematik bekannt. Sie beobachtet diese genau und geht den verschiedenen Fragestellungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach. Ich verweise insoweit auf die Aufsichtsmitteilung zur Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20). Diese ist auf der Internetseite der BaFin (BaFin- Pressemitteilungen – Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des … / https://www.bafin.de/dok/16853346) abrufbar.
Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen in konkreten Einzelfällen kann die BaFin Ihnen jedoch nicht behilflich sein. Die BaFin wird ausschließlich zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen, das heißt der Verbraucher*innen in ihrer Gesamtheit, nicht jedoch der Interessen einzelner Kund*innen tätig. Für die Prüfung und Entscheidung von konkreten Einzelfällen sind allein die Zivilgerichte zuständig.
Gleichwohl sind die Hinweise aus Ihrer Beschwerde hilfreich, da die BaFin auch auf diesem Wege wichtige Erkenntnisse über die operative Tätigkeit der Kreditinstitute erhält und diese bei der Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben berücksichtigen kann.„
Also: die BaFin kann hier nicht für Individualinteressen tätig werden, aber bei einer Vielzahl würde was gehen? Und ich musste fast ein halbes Jahr auf diese Textbausteinantwort wegen einer Vielzahl von Einlassen warten, trotzdem wird die unnütze Bundesanstalt nicht tätig? Aber was für ein Trost, dass ihr aufgrund der vielen Beschwerdeschreiben weiterhin nicht tätig werdet, es aber für die aufsichtstechnischen Aufgaben berücksichtigt werden kann. KANN! Unfassbar, dass man sich nicht verblödet, so einen unnützen Rotz auch noch herauszuschicken!
Aber, Herr Z., da geht doch noch was zum Abschied, oder?
„Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Behandlung darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§ 11 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht i.V.m. § 9 Kreditwesengesetz) jedoch nicht informieren. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Sofern eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Kreditinstitut nicht möglich sein sollte und diese die von Ihnen gewünschte Erstattung weiterhin ablehnt, müssten Sie ggfls. weitere Maßnahmen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ergreifen. Rechtliche Beratung können Sie bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre möglichen Erstattungsansprüche der Verjährung unterliegen. Ihr Rückzahlungsverlangen gegenüber der Bank und auch Ihre Eingabe bei der BaFin haben keinen Einfluss auf den Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen. Diese müssen Sie auf jeden Fall beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.“
Bla bla, Datenschutz und DSGVO bla bla, „Dieses Schreiben ist automatisiert hergestellt und daher nicht unterschrieben.„
Also: die BaFin ist nicht tätig, oder wie ich es verstehe, sie sieht keinerlei Zuständigkeit. Sie hat so viel Post, dass sie noch nicht mal Copy-Paste-Antworten im Rahmen ihrer Tätigkeit zeitnah versenden kann. Und, ähnlich wie meine Ex-Sparkasse, hat sich auch keinen Druck, schneller zu arbeiten oder überhaupt(?) zu arbeiten?!
Aber eine Aussage, und das werde ich meiner Sparkasse auch noch unter den von meinem zu Unrecht erhobenen Gebühren unter den Weihnachtsbaum legen, ist schlichtweg falsch: Ich benötige keinen Anwalt, um die Verjährung zu stoppen. Dafür gibt es das schöne, und wohl parallel zur Schaffung der BaFin eingerichtete System namens Mahnbescheid.
Ich bin immer wieder erstaunt, in welcher Bananenrepublik wir leben und welcher Humpty Dumpty sich folgenlos über Urteile des höchsten Gerichts unseres Landes hinwegsetzen kann. Und dass an sich zuständige Behörden, auch am Ende der Nahrungskette als Anstalt, von vielen Einlassen berichten, im selben Satz aber Zuständigkeit und Aktivität verweigern.
Ich habe meine Konsequenz gezogen und die Sparkasse Regensburg kurzerhand als Geschäftspartner gestrichen. Ich brauche jemand auf Augenhöhe und nicht ein öffentliches Institut, dass nur dank Förderung noch morgens die Türen aufsperren kann. Mich dafür aber illegal und gegen alle gesetzlichen Lagen um ein paar Euro betrügt, damit auf der Vorstandstoilette weiterhin warmes Wasser beim Spülen laufen kann.
Lass es euch schmecken! Mal sehen, ob ihr auch den Punkt verschlafen werden, an dem euch keiner mehr braucht – in und um Regensburg!
In Anlehnung an John Wick wird man dann sagen: und das alles wegen knapp 300 Euro!
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Eine Antwort auf „232 Wofür genau bezahlen wir gleich noch mal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin? Den zahnlosesten Tiger der deutschen Finanzverwaltung – und aufgrund der Rückmeldedauer sei auch die Frage erlaubt: arbeitet da noch jemand oder schlafen alle selig im HomeOffice?“