265 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weder ein Kavaliersdelikt noch etwas, was Unternehmen „stolz“ hinter Compliance Prozessen verstecken oder im Sande verlaufen lassen sollten! Und doch passiert es tagtäglich quer durch die Republik!

Es lief zu Hause nicht mehr ganz so. Die Romantik war raus, auch ging man sich aus dem Weg. Und plötzlich war da der Kollege, der eigentlich ein Vorgesetzter ist. Er hörte zu. Selbst eine gescheiterte Ehe. Er hatte Zeit, außer Firma erwartete ihn zu Hause niemand. Man kam sich im Büro zögerlich ein wenig privat näher. Aber immer mit klaren, aber unausgesprochenen Regeln der Professionalität. Bis zu jenem Morgen, als er sie an sich zog und sie küsste. In seinem Büro. Und nichts war mehr, wie es noch Sekunden zuvor gewesen ist. Und da war auch plötzlich das Bewusstsein, dass sie nie so weit gehen wollte!

Sexuelle Belästigung hat viele Ausprägungen / Bild-/Quelle: unlimphotos.com
Sexuelle Belästigung hat viele Ausprägungen / Bild-/Quelle: unlimphotos.com

Machen wir uns nichts vor, es passiert jeden Tag!

Es hängt ein wenig von der Branche ab, wie oft und mit welchen Methoden sexuelle Belästigung auf der Tagesordnung tritt. Gerade unsere Männerrunden, also Zulieferer und die eigentliche Automobilindustrie, würden am liebsten Mad-Men-like den Klops auf den Po noch im Alltag aktiv anwenden.

Da ich für die Fälle, die ich im Laufe meiner Firmenjahre so erlebt habe, nie eine Erlaubnis eingeholt habe, beziehe ich mich im folgenden auf zwei Artikel aus dem Handelsblatt – beide leider hinter der Paywall. Der Erste mit der vielsagenden Überschrift „Wie Firmen bei der Aufarbeitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versagen„, der Zweite, nicht minder an Kritik sparend, mit dem Titel „Ich habe alles gesehen – von falschen Beschuldigungen bis hin zu schweren Sexualstraftaten„. Ich möchte nur ergänzen, ohne den Tatbestand, dass Frauen nach wie vor häufiger Opfer von sexueller Belästigung werden, auch darauf verweisen, dass auch das starke Geschlecht mittlerweile belästigt wird.

Das Handelsblatt beschreibt in einem dieser Artikel, dass eine Mitarbeiterin der Mercedes-Benz-Gruppe in Summe drei Fälle von sexueller Nötigung durch einen Kollegen gemeldet hat. Dass aber das Verhalten des Kollegen ungestraft blieb, da der Fall intern versandete. Soviel zu der immer so gelobten Compliance-Abteilung, die aber, so auch das Handelsblatt, „Fälle aufarbeiten und Täter abschrecken“ sollen – in der Realität ist es allerdings genau andersrum, diese Verfahren schützen meist die Beschuldigten und lassen die Betroffenen allein.

Das Handelsblatt fasst aktuelle Recherchen dahingehen zusammen, dass „trotz des Bewusstseins für das Problem interne Complianceverfahren in Unternehmen oft dabei versagen, Vorwürfe zufriedenstellend aufzuklären.“

Beispiele gibt es genug, nebst dem vorstehenden: Trotz eines Dokuments, dass zwei Führungspersonen eindeutig mehrfachen jahrelangen Machtmissbrauch gegenüber weiblicher Untergebener beweist, wurde eine interne Untersuchung angestoßen, dessen Ergebnis bis heute nicht an die Betroffenen gegeben wurde.

Standardmäßig haben Unternehmen hier immer die gleichen Floskeln auf Lager: Es wurde sofort reagiert, umgehende Einleitung von Untersuchungen, Ergreifen von geeigneten Maßnahmen. Und doch passiert in den wenigsten Fällen etwas.

Noch ein Beispiel gefällig: Bloomberg berichtete, dass im August (2022, Anmerkung des Autors) zwei Mitarbeiterinnen von SAP in den USA von männlichen Kollegen – Achtung! – „vergewaltigt worden seien“, so der Artikel im Handelsblatt. Man sollte nun meinen, dass Vergewaltigung, erst recht im prüden Land der unbegrenzten nur nicht sexuellen Möglichkeiten nun schnell und hart eine Aufklärung finden. Schockierend, dass nach Beschwerde der beiden Frauen die Beschuldigten gegenüber der Personalabteilung „der Sex sei einvernehmlich und die Frauen betrunken gewesen, wurden die Untersuchungen laut Bloomberg wieder eingestellt.“ Klar, die üblichen Beteuerungen über ernst nehmen ließen nicht lange auf sich warten.

Auch zeigt der Artikel bei einem der größten deutschen Bankenhäuser auf, dass „interne Verfahren auch anders laufen können“. Ermittlungen gegen zwei hochrangige Manager wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung führten dazu, dass ein Beschuldigter die Bank verlassen hat und der zweite „bereits erste deutliche Sanktionen zu spüren bekommen, ihm drohen zudem weitere Konsequenzen“. Ich sage mal ganz vorsichtig: geht doch!

Imageschaden, auch auf dem Bewerbermarkt

Dass Fälle, bei denen gegen Compliance-Regelungen verstoßen wird, schnell in einem Image-Schaden landen können, kann man den Berichten der letzten Jahre entnehmen. Bei sexuellem Fehlverhalten sollte aber nicht die Langzeitwirkung vergessen werden – oder weiß irgendjemand nicht, was ich meine, wenn ich „Bild“ und „Reichelt“ sage?

Aber, auch wenn der Mensch schnell dazu neigt, wieder alles Einhorn-gleich in hübschestem Rosarot weichzuzeichnen – bis auf die Opfer! -, vergisst auch etwa der Bewerbermarkt nicht so schnell. Erst recht, wenn man, wie im Handelsblatt-Artikel, folgende Aussagen nach sexuellen Vorfällen der Opfer liest: „Aber das Unternehmen hat mich einfach nicht vor diesen Straftaten geschützt.“

Bezeichnend hierzu die Aussage von Anette Diehl, die Trauma- und Fachberaterin des Frauennotrufs in Mainz Frauen von sexualisierter Gewalt betreut: „Sexualisierte Übergriffe gibt es überall dort, wo Menschen zusammen sind – sie sind dazu da, das Gegenüber klein zu halten, zu demütigen und zu entwürdigen.“ Es gehe, so das Handelsblatt, dabei nur selten ums Flirten oder gemeinsame sexuelle Erlebnisse, sondern um Macht.

Deutschland kennt ein Gesetz dagegen, das AGG

Wen man nun in das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) blickt, noch unverständlicher, dass Unternehmen Fälle versanden lassen können oder schlichtweg die Aufarbeitung unterlassen, regelt das AGG klipp und klar, ab wann sexuelle Belästigung beginnt: „Bemerkungen sexuellen Inhalts oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen“, genau im Paragraf 3, Absatz 4. Aber recht haben und recht bekommen, das alte Problem.

Das Handelsblatt hat in seinem Artikel (leider hinter der Paywall) „Wie Firmen bei der Aufarbeitung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versagen“ aussagekräftige Grafiken auf Basis der Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgearbeitet: Das Geschlecht, von dem Belästigungen ausgehen: „77 % ausschließlich Männer“, so die Erfahrungen von Frauen. Drehen wir es um, sind die Erfahrungen von Männern, dass 39 % ausschließlich von Frauen und 36 % ausschließlich von Männern ausgehen.

Warum passiert dann trotzdem so wenig dagegen?

Hier zitiert das Handelsblatt einen privaten Ermittler, Frank Heyde, der mit Betroffenen, die dem internen Meldesystem des Arbeitgebers nicht trauen, arbeitet. Erschreckende Erkenntnis: „Diejenigen, die seine Hilfe suchen, wollten fast nie Behörden oder Unternehmensstellen einschalten, sagt Heyde, denn ‚die Leute in der Compliance wissen, wie man vertuscht'“.

Dazu sollte abermals erwähnt werden, wie sensibel ein Complianceverfahren, gerade beim Thema sexuelle Belästigung ist. Es ist „nicht vergleichbar mit herkömmlichen Verfahren bei Pflichtverletzungen, zum Beispiel wegen Arbeitszeitbetrugs.“

Und das Handelsblatt verweist auf einen weiteren Knackpunkt: „Ein anderes Problem für die Betroffenen liegt in der fehlenden Kontrolle über das Verfahren und die Ergebnisse. Wenn sich Verdachtsmomente erhärten, kann der Arbeitgeber die Beschuldigten sanktionieren. Die Entscheidung darüber, welche Konsequenzen aus den Ergebnissen gezogen werden, liegt allerdings allein beim Arbeitgeber. Selbst bei strafrechtlich relevanten Fällen besteht für die Anwälte oder ihre Mandanten keine Pflicht, ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.“ Aus meiner Sicht unverständlich, wie ein Straftatbestand so einfach unter den Tisch gekehrt werden kann, weil noch nicht mal der Zwang zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft besteht. Umso trauriger die diversen Fälle, die Kündigungen zur Folge hatten, da Informationen doch an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde – und wohl eher nicht seitens des Unternehmens. Auch hier, ein kleiner Trost: seit #MeToo neigen Unternehmen von sich aus eher dazu, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Ich wiederum bezweifle aber, dass dies für alle Branchen gelten möge.

Was es zusätzlich erschwert, ist die Tatsache, dass sexuelle Belästigung strafrechtlich „nur dann als Delikt klassifiziert, wenn es sich um körperliche Übergriffe handelt“. Und hierfür gelten enge Fristen, wenn der Fall arbeitsrechtlich aufgearbeitet werden soll. Diese Bürde zu verarbeiten und das innerhalb weniger Wochen entsprechend anzuzeigen – wer bitte bekommt das hin?

Schlechte Compliance hat Auswirkungen auf weitere Schritte

Losgelöst, ob ein Compliance-Verfahren Firmen-intern ausgelöst wird oder nicht, steht nach den Betroffenen jederzeit der Weg zur Polizei offen. Und da liegt, auch wenn natürlich jeder sagen würde, dass das nur Verleumdung ist, er nächste perfide Trick: Wenn man wochenlang betriebsintern gegen diese Windmühlen angekämpft hat, um dann schriftlich informiert zu werden, dass die Vorwürfe als haltlos oder nicht beweisbar angesehen werden, wer hat dann noch die Energie, auf der nächsten Polizeidienststelle erneut die Erlebnisse aufzuschreiben?

Und das untermalt auch eine Aussage, die das Handelsblatt einer betroffenen Person seitens eines schwäbischen Automobilherstellers mitgeteilt wurde, indem ein „Mitarbeiter in der konzerneigenen Compliancestelle nach einigen Nachfragen sogar geraten habe, mit dem Fall besser nicht zur Polizei zu gehen“.

So einfach können sich Unternehmen, die natürlich all dies dementieren und auf funktionierende Prozesse und bestens geschultes Personal in diesen Rollen verweisen, davonstehlen. Während die zurückgebliebenen Jahre brauchen, um dies aufzuarbeiten – wenn überhaupt! Von Verdienstausfällen, Kosten für Behandlungen, Auszeiten und auch ein meist damit verbundener „Zwangswechsel“ des bisherigen Arbeitgebers ganz zu schweigen.

Weitere perfide Tiefschläge

Was aber zusätzlich eine durchschlagende Wirkung erzielt, ist die Tatsache, dass viele dieser Verfahren, wenn sie denn nicht versanden, ein Ergebnis tragen, dass den Leidtragenden, selbst auf mehrfache Nachfrage, nicht mitgeteilt wird.


Und wenn man dann auch noch zusehen muss, dass die männlichen Kollegen trotz dieses „Vorfalls“ weiter munter die Karriereleiter hinauf stolpern. Sei es im gleichen oder nach einem Wechsel im neuen Unternehmen.
Da zweifelt man doch schwer daran, dass wir uns im Jahr 2023 angeblich so weit von unserem Vorfahren, dem Neandertaler, weiterentwickelt haben sollen. Ok, wir tragen keine offensichtlichen Keulen mehr, aber wäre das manchmal nicht doch lieber besser…?!?


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