+++BLITZLICHT+++ +++Der mündige Konsument wird als Abschiedsgeschenk von der CDU, auch mit Grüßen aus Brüssel, mit Strafsteuer abgestraft! (+Uploadfilter!)+++

Am ersten Juli wird es für viele von uns über Nacht unter einem der dümmsten Vorwände der letzten Jahrzehnte, teuer. Teurer. Die EU setzt dann eine Steuer für Waren aus Drittändern, also, alle außer der EU, in Kraft. Damit werden Lieferungen von Ali oder Weiterleitungsdienste aus den USA, die billige Apple Produkte umsonst über den Teich „nachschicken“, als auch billige Kosmetika aus UK über Nacht mit einem Strafzoll belegt. Begründung: unfairer Wettbewerb. Gerade China soll nur den billigen Schrott, der dann noch nicht mal sicher ist, zu uns schicken. Und bei der Ausweisung des Inhalts und des Werts betrügen und sich somit durch den Zoll, der personell schon überfordert ist, wenn eine Glückwunschkarte von Oma Trude auf deren Tisch landet, mogeln. Und, klar, auch die weltfremden Verbrauchenschützer – welchen Verbrauchen sie hier auch immer meinen! – fordern noch härtere Regelungen gegen Drittländer, vor allem, wenn sie China heißen. Wir brauchen keinen Trump, wir haben die Truppenurschel an der Spitze der EU! Was kann also nicht schiefgehen – außer das wir alle, wie immer, von unseren ahnungslosen Berufspolitikern über den Tisch gezogen und komplett verarscht werden!

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Da kam die Drone mit in Urlaub um das Land des Fliegens kennen zu lernen – und war doch die ganze Zeit nur auf dem Boden, weil….!

Irgendwann schaffe ich es noch, meinen Flugschein auch endlich mal in den USA anerkennen zu lassen. Mit diesem Gedanken fliege ich jedes Jahr über den Atlantik. Doch dieses Jahr begleitete mich das erste Mal meine Drone. Auf der einen Seite die (Hand-)Gepäck-Tauglichkeit erkundend, auf der anderen Seite, für Aufnahmen von einer „anderen Seite“. Da ich Drone-Fliegen aber nun mal mit dem Ernst betreibe, den Luftfahrt verdient – erst recht im LAND der Luftfahrt -, blieb meine Drone leider auf dem Boden und flog nicht über amazons THE SPHERE. Warum nur…?

City-Airports, Sportflieger, Boeing Field - in den USA blieb die Drohen auf dem Boden, leider! // Quelle: airmap.io
City-Airports, Sportflieger, Boeing Field – in den USA blieb die Drohen auf dem Boden, leider! // Quelle: airmap.io

Ich hätte die Drone so oder so mitgenommen. Aber, da hätte ich auch gleich drauf kommen können. Die USA, auf die wir (Privat-)Flieger in Deutschland immer neidvoll blicken: Flughafendichte, noch und nöcher. Und überall bist Du auch mit der „kleinen Cessna“ gern gesehener Gast.

Und genau daher, wie man auch auf dem Screenshot von airmap.io sehen kann: Airports noch und nöcher, rund um Seattle. Mit den von der FAA (US-Flugsicherung) festgelegten Sicherheits-Radien, keine Chance. Dafür sind die Airports im Umkreis, von SeaTac bis Boeing Field, von Auburn City Airport bis Shoreline, einfach zu dicht. Dann kommen noch die unendlichen Heliports, vom Hochhausdach (undenkbar, hier in Deutschland) bis zur Hafengegend dazu – und schon sieht man nur noch Sperrgebiete für die Drone.

Klar, man könnte jetzt in den USA mit Hilfe von airmaps, so habe ich das wenigstens verstanden, seine „Intention“ für den Flug einreichen und sich so eine Freigabe von der FAA holen – aber da ist es wieder, das Problem der US-SIM-Karte und dem Mobilfunk.

Sollte von Euch jemand Erfahrung haben und meine vorstehende Aussage korrigieren oder ergänzen können, immer her damit! Dann weiß ich für das nächste Mal ein wenig noch besser Bescheid, was die App alles so kann!

Also, trotz der, im Vergleich zu Deutschland, unglaublichen Schmerzfreiheit der Amis, Dronen auch in den bestehenden Luftraum als verständlich und berechtigt zu integrieren, blieb die Drone auf dem Boden. Leider keine US-Luftaufnahmen dieses Jahr.

Ebenso in Kanada: da unser Hotel absolut verkehrsgünstig zu den Nationalparks lag, waren wir eben auch mitten drin – in allen Flugverbotszonen für die Drone.

Wie gesagt, gerade die USA sind hier unglaublich offen: Ein Anruf bei der FAA sowie eine Info an den lokalen Airport, schon spricht gegen einen temporär freigegebenen Flug mit der Drone auch in einer „Verbotszone“ nichts mehr. Allerdings – dieser Aufwand für einen kurzen Flug im Urlaub? Da hörte meine Freude dann doch auf, hatte ich heimlich doch auf eine „Lücke“ der sich überschneidenden Radien diverser Airports gehofft, um zumindest die eine oder andere Sykline von oben auf YouTube verbannen zu können. Gut – dann nächstes Mal!

Aber schön zu sehen, dass im Unterschied zu Deutschland, wo Ahnungslosigkeit immer zu Hexenverbrennung oder Verteufelung führt, die USA hier offen sind und bereits einfache und praktikable Wege gefunden haben, um auch Dronenpiloten direkt und problemlos in das System „Fliegen“ zu integrieren. Nächstes Jahr dann – dann wird es ernst!

 

 

 


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GooglePay – vom Start bis heute… mein Zwischenfazit (mit ein bisschen Auslandserfahrung)!

Am 26.06.2018 diesen Jahres startete, wenn auch Jahre zu spät, endlich #GooglePay auch in Deutschland. Viel Paukenschlag, war Google doch zur Abwechslung von den US-Tech-Giganten wirklich der erste, dem es lückenlos gelang, sich in Deutschland „zu integrieren“. Aber… ist dem wirklich so? Und wer akzeptiert GooglePay? Ist es sicher? Und wie kann ich es nutzen? Fragen über Fragen, hier ein paar Antworten…

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Deutschland ist im Zahlen mit Karten nur letzter? Auch bei GooglePay und weiteren Anbietern? DAS ICH NICHT LACHE!!!! (Fast live aus den USA)

Amerika, Du Land der Kartenzahlungen. Kein Betrag zu klein – und, wie wir aus der letzten Finanzkrise wissen, kein Betrag zu groß, dass er nicht über eine Kreditkarte abgewickelt werden könnte. Allerdings, wie ist es denn so mit den „neuen“ Zahlungsmitteln, Google oder Apple Pay? Da sieht es ganz düster aus…

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Das Google ChromeBook PIXEL – das ChromeBook, das wir alle haben möchten…

Auch wenn es nun schon ein paar Tage her ist – die Überraschung ist Google gelungen. Schließlich haben die Zahlen nicht unbedingt dafür gesprochen, ein „zweites“ hauseigenes ChromeBook heraus zu bringen. Und, was soll ich sagen: Wer ein ChromeBook will, will eigentlich genau das!

Zuerst die Rahmendaten:
Das Gehäuse ist Metall. Unibody, 1,5kg schwer. Für ein 12,8 Zoll Display. Große 2560×1700-er Auflösung, mit 239er Auflösung. Touch-Screen. Und: USB-C-Stecker. Und damit die Auswahl zwischen 32 oder 64 GB Speicher-Variante nicht die einzige Auswahlentscheidung bleiben soll, gibt es da noch die schnelle Intel Core i5 2,2GHz-Modell – oder das unfassbar schnelle i7 2,4GHz-Modell.
Bekannt sind nur die Preise für USA, da reden wir von 999 und 1299 US-Dollar.

Designtechnisch und auch technisch ist das Teil ein Wunschtraum. Der Preis ist gerechtfertigt, die dafür zu bekommende Qualität ist das „non plus ultra“ was man für ein ChromeBook bekommen kann. Immerhin war es das erste Gerät, dass mit dem neuen USB-C-Anschluss vorgestellt wurde.

Ich bin gespannt, ob das Gerät den Weg auch offiziell nach Deutschland finden wird! Mal kucken, wie viel es bis dahin günstiger geworden ist… in den USA rechnet man damit, dass in erster Linie Chrome(OS)-Entwickler das Gerät kaufen werden… für ein reines ChromeBook, das sich sonst preislich zwischen 199 und 399 US-Dollar (und auch Euro) bewegt, ist es für den „Durchschnittsmarkt“ der ChromeBook-Interessenten eindeutig zu teuer.

Aber… schick ist es und eine klare Maßgabe, was ChromeOS alles bedienen kann! Sowohl Hardware- als auch Technisch-seitig. TouchScreen, Multischnittstelle mit USB-C… viel aktueller kann die Hardware nicht werden!

In diesem Sinne: ankucken – ansabbern – träumen…: hier die Google Seite dazu.

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