Die neuen Drohnenregularien für 2021 im Schnellüberblick – es wird dauern, bis sie wirklich da sind…!

Für uns Drohnen-Piloten sollte das Jahr 2021 eine wahre Erleichterung mit sich bringen! Wollte doch die EASA EU-weit verbindliche und einheitliche Regelungen „auf den Markt“ bringen, mit denen wir, einmal registriert, quer durch die ganze EU reisen und unsere Drohne einsetzen können. Vorbei die Zeiten, in denen ein Italienurlaub für eine Aufnahme von oben bereits Wochen vorher durchgeplant werden will. Oder eine Reise nach Kroatien mit diversen Übersetzungsaufträgen, Kopien und Zertifikaten und das alles per Post ausgetauscht werden musste. Aber, wie ihr seht, scheine ich für Anfang 2021 ein wenig zu spät dran zu sein, mit diesem Blogpost… wirklich?

Für uns Drohnenpiloten gibt es viel Neues / Bild-Quelle: privat
Für uns Drohnenpiloten gibt es viel Neues / Bild-Quelle: privat

 

Ich hatte Euch hier im Blog zu den Regularien aus 2017, die aktuell nach wie vor Gültigkeit haben, bereits einen Mehrteiler gemacht, um, vor allem den §21b LuftVO, der für uns Drohnenpiloten wirklich alle (damaligen) Neuerungen und Regularien beinhaltete, zu erklären und zu beschreiben.

Das könnte bald alles Geschichte sein – nun, nicht wirklich alles, aber zumindest ein Teil des Ganzen. Wobei… wahrscheinlich auch nicht, da Deutschland die Regularien der EASA wohl wieder in die LuftVO, SERA und keine Ahnung wohin noch einfließen lassen wird, und damit auch weitere nationale Regulierungen beachtet werden müssen. Das ist heute aber noch wesentlich mehr Zukunftsmusik als das, was die EASA selber als Drohnenregelungen für das Jahr bzw. ab dem Jahr 2021 vorgesehen hat – aktuell ist der Start hierfür auf Ende Januar und/oder sogar bis Ende April verschoben! Und klar, verschoben wegen der „aktuellen Sondersituation mit Corona“ – das ich nicht kotze! Ein Dreivierteljahr später und es kommt immer noch jeder mit der Ausrede Corona um die Ecke! Soll uns aber nur recht sein, bleibt uns mehr Zeit – und nun direkt rein in die Details der EASA und des LBA, was uns Drohnenpiloten so ereilen wird, im Jahr 2021.

DISCLAIMER:
Das wird jetzt auf einmal ein Haufen Info, da es wenig Sinn macht, das in mehrere Blogpostings aufzuteilen. Und, ganz wichtig: noch ist nicht alles final entschieden und erst recht noch nicht in nationale Verordnungen und Gesetze umgesetzt. Hier kommt der aktuelle Stand, Ende Dezember 2020. Haltet Euch selbst weiter auf dem Laufendem und auch nach dem dann wirklich aktuellen Stand einer gesetzlichen Umsetzung!
/Disclaimer

  1. Registrierung Person Drohnenpilot
    Wichtigste Neuerung: ab 31.12.2020 (aktuell verschoben auf NACH den 30.04.2021!) muss sich jeder Betreiber, egal ob männlich, weiblich, diverse und sonstiges registrieren. Oder Gesetz-deutsch gesagt: natürliche Personen. Info dazu gibt es beim Luftfahrtbundesamt (LBA) hier auf der Übersichtsseite oder mit einem Klick auf das PDF mit den Details.

  2. eID
    Wer die Registrierung unter 1. erfolgreich erfüllt hat, bekommt vom LBA seine eID. Diese ersetzt die bisherige Adress-Plakette auf den Drohnen. Es gibt aktuell unterschiedliche Aussagen: reicht ein Aufkleber, wie auch in USA und Kanada, deutlich sichtbar auf der Drohne, oder muss es wieder eine feuerfeste Plakette sein, die nach Anleitung des Herstellers an einer vorgesehenen Stelle befestigt werden muss? Hier wird hoffentlich das LBA beim Versand der eID Licht ins Dunkel bringen.

  3. Versicherung
    Das DARF kein neues Thema für Euch sein: Wer eine Drohne fliegt, muss diese mit einer Drohnen-Versicherung versichern! Bisher wurde bei Kontrollen, vor allem im Privaten, nach diesem Detail eher selten gefragt – von Unfällen und bei Sachschäden mal abgesehen. Macht Euch aber gefasst: Das wird ein heißes Eisen! Also, schnell noch eine abschließen oder prüfen, ob eine Eurer Versicherungen das nicht mit abdeckt!

  4. „Kleiner“ und „großer“ Drohnenführerschein
    Wann und wofür genau welcher von beiden benötigt wird, folgt unten bei den Klassen und den Kategorien näher beleuchtet. Warum? Weil hier die Parameter der Flüge und der Drohnen definiert werden und je nach Einsatz festgesetzt werden – und nur so eine Aussage zum Bedarf an „Papier“ geklärt wird. Nur soviel:
    Der „kleine“ Drohnenführerschein, offiziell „EU-Kompetenznachweis“ kann kostenfrei beim LBA online durchgeführt werden – so oft man will. Er gilt dann für fünf Jahre, wenn von den 40 gestellten Fragen 75% erfolgreich beantwortet wurden.
    Der „große„, oder offiziell EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt, fragt Wissen in drei Kategorien ab. Hierbei gibt es in Summe 30 Multiple-Choice-Fragen, nach bestandenem Test gilt der „Führerschein“ fünf Jahre. Da diese Test von noch durch das LBA zu benennenden „autorisierten Stellen“ durchgeführt werden, solltet ihr vergleichen, welchen Online-Test ihr macht, da mit Kosten zwischen 100 und 350€ zu rechnen ist.

  5. Drohnen-Klassen C0-C4 (Details bei der EASA!)
    Das ist neu. Risikoklassen. Diese werden von den Herstellern vergeben und müssen für den Käufer deutlich sichtbar auf Verpackung und Drohne angebracht werden. Werden, da die Klassen erst in Zukunft eine tragende Rolle spielen. Für Bestandsdrohnen wird es Übergangsregelungen geben, dazu später mehr.

     

    Die Risiken von Drohnen werden in den Klassen anhand verschiedener Parameter bewertet, daher spielen Dinge wie Gewicht oder Geschwindigkeit aber auch scharfe Kanten eine Rolle:

    1. Klasse C0 beinhaltet:
      – max. 249g Startgewicht
      – Selbstschulung mit Herstellerunterlagen, max. 19 m/s schnell
      – Erfüllung EU-Sicherheitsrichtlinie für Spielzeuge.
      – Ich habe sowohl fest vorhandenes als auch frei einstellbares Höhenlimit gelesen, hier kommt wohl noch eine finale Aussage hinterher – diese wird bei max. 120 Metern liegen!
      Ja, das ist neu, ade 100 m, hallo 120 m!
      – Und, C0 braucht keine automatische Geo-Einschränkung, also, Erkennung von „no-fly-zones“, oder elektronische eID-Abstrahlung.

    2. Klasse C1 beinhaltet:
      – perverse Welt, aber so gefordert: unter 80 Joule Bewegungsenergie, unter 900g Abfluggewicht
      – Selbstschulung Gebrauchsanweisung
      – Unterlagen zu Bewerbungsenergie und mechanischer Stabilität
      – einstellbares Höhenlimit
      – Notfallprozedur (Return-to-Home)
      – eID-Abstrahlung ist verpflichtend
      – Geo-Beschränkung
      – EU-Kompetenznachweis erforderlich

    3. Klasse C2 beinhaltet:
      – Drohnen bis 3,99kg Abfluggewicht
      wie vor, plus:
      – manuell zuschaltbarer Langsamflugmodus (max. 3m/s) erforderlich

    4. Klasse C3 beinhaltet:
      – Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
      wie vor, plus:
      – Unterlagen über Bruch

    5. Klasse C4 beinhaltet:
      – Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
      – Selbstbauten über 250g
      – In diese Kategorie fallen auch alle Modellflugzeuge(!)
      wie vor C0-C3 und:
      – Verbot von automatischen/autonomen Flugbetrieb.

       

      Ich kann Euch also nur empfehlen, auf jeden Fall den „kleinen Drohnenführerschein“ zu erwerben, immer das Handbuch im Detail lesen. Hier vor allem die Betriebsgrenzen: Geschwindigkeit, Temperatur, Höhe (vor allem „Höhe in der Höhe“, also Gebirgs- und Meeresflughöhen! (Google: Dichtehöhe, PPLer wissen Bescheid!))

  6. Und, damit es mit den Klassen und deren Einteilungen nicht zu langweilig wird, gibt es nun auch noch drei Szenarien, in denen vorstehende Klassen (teilweise/komplett) zugeordnet werden können („Betriebskategorie“). Hintergrund eines Szenarios sind einheitliche Parameter für Flugszenarien, die immer wieder vorkommen und damit verbundene Auflagen je Klasse. Am interessantesten für Privatdrohnenflieger ist die „OPEN“, vielleicht noch für eine Spezialanwendung, aber ich glaube eher nicht, die „SPECIFIC“ und nur für juristische Personen und Firmenflieger die dritte namens „CERTIFIED“.
    1. OPEN
      Hier findet ihr alle Klassen C0-4 und den damit verbundenen Anforderungen wie zuvor beschrieben. Hier tummelt sich dann wohl die größte Menge an Privatdrohnenpiloten.
    2. SPECIFIC
      Wenn ihr einen Flug habt, der einen oder mehrere Parameter von OPEN überschreitet, landet ihr hier. Allerdings: eine jeweilige Ausnahmeregelung zu bekommen, wird nicht so einfach werden und für Privat wohl eher kaum infrage kommen. Allerdings hilft hier der kleine Drohnenführerschein eventuell schon weiter, sodass man doch an eine Ausnahmeregelung kommt… Hier werden auch First-Person-View-Szenarien abgebildet.
    3. CERTIFIED
      Hallo Industrie! Hallo Gewerbe! Goodbye Privatmann/-frau!
      Hier sind dann auch Lizenzen für das eingesetzte Fluggerät vorzulegen bzw. zu beantragen/erwerben. Und es wird, je nach Szenario, teils harte Einschränkungen für den Einsatz geben. Da die meisten von uns hier niemals „landen“ werden, von mir heute und hier keine weiteren Infos!


  7. Wo darf ich denn noch fliegen? Und wenn ja, wie nahe an Menschen, Menschenansammlungen oder sogar Wohngebieten?
    Das könnte ich Euch jetzt ganz kompliziert auf Basis des aktuellen Standes herleiten, auch in Abhängigkeit von Drohnenführerschein, Klasse und Berechtigung – aber am einfachsten könnt ihr das in den Betriebskategorien und den damit verbundenen Klassen „ausrechnen“. Beispiel: Eurer Anwendungsfall ist „OPEN“, mit einer Unterkategorie A3: auf den Flyer geguckt und schon seht ihr, dass ein Abstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Industrieanlagen und Gewerbeflächen einzuhalten ist. Menschenmassen dürft ihr nicht überfliegen, ebensowenig Erholungsgebiete. Auch Unbeteiligte sind „abstandsberechtigt“ zu Eurer Drohne!


  8. Was noch unklar ist
    Ich habe im Netz schon viele Berichte gelesen, dass Bestandsdrohnen aufgrund des Abfluggewichts in die Klasse X oder Y oder Z eingeteilt und weiter betrieben werden. Ja, auch ich als Eigentümer einer „alten“ DJI Maciv Air (erstes Modell) freue mich, zu lesen, dass diese (wohl) als OPEN-Betriebskategorie und Unterklasse A1 oder A3 geflogen werden darf. Damit reicht der kleine Drohnenführerschein aus und auch die Einschränkungen sind nicht viel anders als aktuell nach LuftVO von 2017.
    Warum ich jetzt damit so extra um die Ecke komme?
    Ich würde mich auf die Angaben aktuell noch nicht auf in Stein gemeiselt verlassen!
    Weil… die neuen Regularien klar besagen, dass es nicht auf das Gewicht der Drohne angekommt, sondern auf die Masse, die diese „bewegen“, also z.B. heben kann, wenn sie startet. Das kann zum Beispiel bei einer Phantom 4 wesentlich mehr sein, als das reine Gewicht der Drohne alleine.
    Hier können sich also im Laufe der Monate und Jahre noch Änderungen ergeben, die sich auf Basis der heutigen Zahlen und Daten noch nicht abschätzen lassen – auch dank langer Übergangsfristen, die uns Piloten und Eigentümer aktuell noch in die Hände spielen. Aber über kurz oder lang werden wir um einen Neukauf eines dann vom Hersteller eingestuften Modells, um weiter mit einer Drohne fliegen zu können, nicht umhin kommen.


  9. Famous last words?
    Wenn der aktuelle Wurf endlich Gültigkeit erfährt und auch ausreichend in regionale Gesetze gegossen ist, wird ein weiterer Aufschrei kommen, ob der Komplikationen, die in Deutschland ein BMVI mit Sicherheit bei der Ergänzung um Umwandlung in die bestehende LuftVO, einbauen und „Deutschland only“ regeln wird. Und auch manch andere Länder werden nach deutschen Vorbild agieren.
    Im Großen und Ganzen, bei all den Unbekannten und Rätseln, die die EASA uns allen aufgibt, ist die Regelung für die Zukunft aber geil: scheißegal, wo ich mit meiner Drohne fliegen will, ich habe überall (fast) identische Gesetzeslagen. Auch Sperrgebiete kann ich binnen Sekunden ermitteln. Und ich muss nicht für jedes (europäische!) Land einen komplexen/einfachen/unverständlichen und/oder kostenpflichtigen Anmeldeprozess schon Monate im Voraus starten, nur weil ich im Urlaub abends bei goldener Stunde den Strand filmen will.
    Auch die Verpflichtung aller Länder, zur Erstellung und Bereitstellung aktueller und gültiger Karten – klasse!
    Auch wenn nicht alles so einfach und leicht und/oder kostenfrei wird, wie es sich aktuell auf dem Papier liest, für uns Drohnenpiloten stellen die neuen EU-weiten Regelungen eine unfassbare Erleichterung dar.

Aber eines muss vor allem uns Privat-Drohnenfliegern klar sein: Die Zeit der Wildwest-Fliegerei ist nun vorbei. Die eID gibt uns zu erkennen und „nur mal kurz hoch, das merkt schon keiner“ ist auch Geschichte – vollkommen zu recht. Wenn wir mit den neuen Regelungen nicht verantwortungsvoll umgehen, wird das die Politik für uns regeln – und das Ergebnis wird sicherlich keinem von uns gefallen.

Blue skies and happy landings! Oder besser gesagt: Complying rules and safe flights!


PodCast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google | amazon |

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner