299 Kann es sein, dass du eine „alte“ Drohne steuerst, die nach aktueller Gesetzeslage gar nicht mehr in die Luft darf? Ja, geht mir genau so…!

Es gibt einfach nichts, was die EU nicht mit Dienstsiegelparaden noch undurchschaubarer, noch inkompetenter und noch teurer hinbekommt, als andere reine Verwaltungsapparate außerhalb. So auch die Regelungen für Drohnen: An sich 1:1 angelehnt aus dem Land der Fliegerei, den USA. Wo schon 18-Hundert-irgendwas die fliegerische Lutzi abging. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was die EU, erst recht mit von der Leyen vorneweg, damals davon übrig gelassen hätte…! Aber wenigstens hat man größtenteils, wenn auch mit mangelnder Kompetenz, einfach von den befreundeten außer-EU-Staaten abgeschrieben und so nun eine europäische Drohnenregelung erlassen. Haltet euch eher daran, besorgt auch eine Drohnenversicherung und wisst, was eure Bestands- oder Neukaufdrohne wo darf und was nicht – sonst wird es im Falle eines Falles richtig teuer!

Gute alte Zeit, zwar nur 100 Meter Höhe, aber dafür viele auch damals geregelte aber sinnvolle gesetzliche Vorgaben! / Bild-/Quelle: ibdnhubzs.de
Gute alte Zeit, zwar nur 100 Meter Höhe, aber dafür viele auch damals geregelte aber sinnvolle gesetzliche Vorgaben! / Bild-/Quelle: ibdnhubzs.de
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…es ist noch gar nicht so lange her, da war die Welt der Drohnenflieger fast noch grenzenlos

Meine erste Drohne war die französische Parrot AR-Drone 2. Für die damalige Zeit ein echtes Schmuckstück. Einfach per App über WiFi verbinden und dank der integrierten Kamera und dem Schutzaufsatz für die Rotoren und den damals schon guten Automatismen loslegen. Aber die Technik ging weiter, indessen setzte ich auf ein US-Modell von Horizon, die mich allerdings in allen Belangen, auch dem Preis, mehr als nur enttäuscht hat. Auch hat sie es in Auto-Modus geschafft, von knapp zehn Metern Höhe abzustürzen und sich dabei rechts vorn den „Rotorhalter“ gebrochen – was trotz verfügbaren, aber viel zu teuren Ersatzteilen das Aus bedeutete.
So stieg ich 2018 dann endlich auf den Marktführer um und kaufte meine erste eigene DJI. Damals das neueste Modell, die Mavic Air. Und was soll ich sagen: Ich war mit Start des ersten Flugs sofort begeistert und habe, wann immer es abends noch möglich war, die Drohne fliegen lassen.

LuftVO und der kommende Albtraum SERA

2018 galten die Regeln der LuftVO. Im Speziellen maximale Höhe, der maximale Abstand zum Drohnenpilot und parallel der Abstand zu Unbeteiligten und die Regelungen zur Privatsphäre, auch wenn man manchmal dachte, dass hier noch der Wilde Westen vorherrschen würde. Also, mit allen Vorschriften. Gerne auch zusammen.

Was es aber damals schon gab, zumindest für alle, die das Thema Drohne fliegen ernst nahmen, war SERA. Oder in Langform: Standardised European Rules of the Air – SERA. Und was hatten wir, in der Fliegerei generell, nicht an Hoffnungen. Und Verkehrsministerium hat sie alle zerstört – und das LuftVO parallel beibehalten. Was mittlerweile nicht nur für ein Kompetenzwirrwarr sorgt, sondern einander in einigen Regeln widerspricht. Und, Völker, hört meine Worte: Je länger dieses Chaos besteht, desto schlimmer wird es!

Glaubt ihr mir nicht? Ok, Such- und Ratespiel: Welche Mindesthöhen muss ich einhalten, wenn ich über Land, Stadt und Wasser fliege? Viel Spaß beim Abgleichen!

Was uns aber, gerade wenn ihr schon länger dabei seid, das Leben schwer macht, sind die nun endlich und hoffentlich auch finalisierten Drohnen-Kategorien. Und, sicherlich geht es euch auch so wie mir: Über Nacht wurde meine Drohne mehr oder weniger zum Elektroschrott. Obwohl ihr nichts fehlt. Und sie genauso gut und zuverlässig fliegt, wie einen Tag vor Inkraftsetzung der neuen Regelungen. Aber, eine viel zu langsame und viel zu ahnungslose Stempelverwahrstelle hat entschieden: du nicht mehr.

Wobei, du nicht mehr in vielen Fällen falsch ist. Du fällst mit deiner Drohne, die weder per Bluetooth noch WiFi die vom Luftfahrtbundesamt ausgegebene Remote-ID abstrahlen kannst. Was meiner Meinung und auch Erfahrung aus totaler Bullshit ist.
Aber das ist das Ergebnis, wenn auf EU-Ebene Inkompetenz und alte weiße Männer plötzlich über Dinge entscheiden sollen, von denen sie noch nicht mal wissen, worum es geht.

Ein Versuch, von Anfang an – aber nicht für gewerbliches!

Ich gehe jetzt auf Bestandsdrohnen der letzten Jahre ein, welche privat genutzt werden. Keine meiner Ausführungen bezieht sich auf gewerbliche Nutzung. Hier gibt es diverse Kategorien und Einsatzmöglichkeiten, die wir privat mit unseren im Vergleich „kleinen Drohnen“ gar nicht abbilden können bzw. die notwendigen Papiere und Versicherungen schlicht nicht bezahlbar wären, für „nur“ ein paar Stunden Flug und eine Handvoll schicker Bilder.

Ich rede ab jetzt von den DJI Minis, den aktuellen Air-Modellen oder auch den Person-Flyers wie die Avatar. Die modernen oder aktuell frisch in den Verkauf kommenden Drohnen können eine vom LBA ausgegebene Nummer abstrahlen. Per Bluetooth oder über Wi-Fi. Somit kann sich jedermann, der sich über den Drohnenflug beschweren möchte, mit seinem Handy und einer passenden App über den Drohnenpiloten beschweren.
Natürlich anonym – die Drohne strahlt nur die Nummer aus – auch hier nur den ersten Teil. Dieser reicht zur Identifikation.

Ich habe das Berliner Flugverbot-Handycap, dass meine mittlerweile quasi Elektroschrott-Drohne sowieso nicht in den Himmel lässt. Aber selbst wenn ich, zum Beispiel auf der teuersten Wiese der Bundesrepublik, dem Tempelhofer Feld, in der Lage wäre, die Drohne bis 120 Meter Höhe starten zu lassen und sie beim Flug dauerhaft im Blick hätte – wie soll das mit der Abstrahlung bitte klappen? Wenn man dort Drohnen starten dürfte, der Himmel wäre voll davon! Und selbst außerhalb, wenn man mal eine Stelle hat, und ich kenne die eine oder andere rund um und weit genug weg von Berlin oder auch in Brandenburg. Da stehen am Wochenende die Drohnenpiloten Rücken an Rücken. Wenn hier nun wirklich ein einzelner Spaziergeher überflogen wird und er versucht, davon ausgehend, dass er von dieser App weiß und sie auch installiert hat… wie soll er vor den diversen Blips wissen, welche ihn gerade und dann auch noch „illegalerweise“ überflogen hat.
Und weiß irgendjemand in Brüssel um die praxistaugliche Reichweite von WiFi – von Blutooth ganz zu schweigen.
Auf einer grünen Wiese, mit mal nem Baum, Pfützen. Und Drohnen in diversen Höhenbändern? Ich wage zu bezweifeln, dass die sogenannten Abgeordneten überhaupt wissen, wie weit das WiFi innerhalb der Steuerzahlergebäude überhaupt sendet!

Auch schön, die Apps, die sich zur Aufgabe gemacht haben, aggregierte Bilder der Luftlage zu erstellen. Dann habe ich zum Beispiel auf Airmap oder Maps2Fly vergangene Flugspuren meiner und anderer Drohnen. Nichts leichter, als sich mit diesen Daten mal schnell eine Beschwerde auszudenken. Und auch aktuelle Daten. Haben die ein „Timelag“, eine gewisse Anzahl Sekunden, bis die reale Position auch auf der Karte dort angezeigt wird, wo ich wirklich geflogen bin – nur, dass die Uhrzeit eben nicht auf die Sekunde korrekt ist? Und das ist der Datenbestand, der über Anzeige oder nicht entscheiden soll?

Natürlich weiß ich, dass die gewünschten Daten über, in meinem Fall, die DJI-App auch online verschickt und so verfügbar gemacht werden. Ich kann aber auch nur für meine Mavic Air sprechen. Meine Horizont hatte eine „echte“ Steuereinheit, mit mehreren Kanälen und frei zu belegenden Tasten – aber keinerlei Anschluss an die Außenwelt, von der Drohne abgesehen. Auch meine Parrot nutzte zwar eine App, aber ohne Datenversand. Ob dies alles berücksichtigt wurde? Und meine Remote-ID, die meine Drohne abstrahlt, wird auf einer grünen Wiese nun wie genau in ein bestehendes „Überwachnungssystem“ eingespielt?

Ich bin wirklich sehr Technologie-offen und fand es auch immer lustig, dass der Nachbar am anderen Ende des Feldes in Erlangen, wo ich abends immer meine Air in die Luft geschickt habe, seine Drohne genutzt hat, um mich beim Drohne-Fliegen zu filmen. Das war damals schon gegen das Gesetz, heute würde er sich zusätzlich belasten, da er die Drohne aus einem Wohngebiet startet. Und damals wie heute würde er nicht per Sicht, sondern ausschließlich per Kamerabild fliegen. Was für ein Affe!

Was wirklich was bringen würde

Wenn ich Drohnen wirksam in das System des Luftverkehrs, welches ab Ground, also Boden, existiert, sollte man Drohnen endlich professionalisieren. Wer weiß schon, dass es einen „Drohnenführerschein“ mit Test und Siegel tatsächlich gibt? Oder, ganz überspitzt: Wer weiß schon, dass er seine Hobbydrohne registrieren, mit einer Nummer versehen und diese auch noch abstrahlen soll? Und wo sind die „Dronebusters“, die das alles verfolgen und ahnden sollen? Ich glaube nicht, dass eine Polizeiinspektion auf dem Land mehr machen würde, als eine Anzeige aufnehmen, die höchstwahrscheinlich im Sande verläuft. Welche Mittel hat denn das LBA, wenn die Drohne fünf, sechs oder zehn Jahre alt ist und keinerlei Abstrahlung hat? Und wie soll das alles geahndet werden, wenn, wie bei den meisten Flügen, nichts passiert?

Bekommt das jetzt, erst recht, wenn du ein ehrlicher und trainierter Drohnen-Pilot bist, nicht in den falschen Hals. Klar bin ich für eine geregelte Struktur, an die man sich zu halten hat. Wer eine Drohne fliegen lässt, ohne Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Luftverkehrsordnung (LuftVO) zu kennen – von SERA ganz zu schweigen -, hat, egal mit welcher Flugmaschine, nichts im Luftraum verloren.

Aber dann macht es professionell – oder lasst es einfach!
Baut doch einfach nach dem Vorbild der Flugplanaufgabe für Sichtflieger ein automatisiertes System, welches mit wenigem Fingertippen auf einer kostenlosen App den Flug aufnimmt. Hierbei muss vom Drohnenpilot verbindlich bestätigt werden, dass er mit der Umgebung und den Lufträumen vertraut ist. Und bestraft nicht, wie immer, die, die sich daran halten, sondern schnappt euch dann endlich die, die der Meinung sind, diese Vorschriften gelten nicht für sie!

Na klar ist die Abstrahlung von einem eIdent oder wie auch immer es genannt wird, eine fancy Sache. Ich weiß ja jetzt nicht, wie ihr euere Drohnen fliegt. Wenn nicht gerade ein besonderes Objekt per Bild festgehalten werden will, sind es doch Landschaftsaufnahmen von oben. Ich bin, für den einen Fußgänger, der sich nun belästigt fühlen muss, gar nicht lange genug per WiFi zu erreichen! Also, warum einen Quatsch, der Hunderte von Drohnen über Nacht in die schlechteste, quasi unfliegbare Kategorie, quetscht, als den Heiligen Grahl verkaufen?

Na klar weiß ich, dass die Lösungen und die Kategorien, wenn auch total weltfremd, auf dem Papier und von einem Referenten, der das Thema mal schnell recherchiert hat, als sinnvolle Entscheidungsvorlage dient. Aber in der Realität ist eine gespaltene Community nun auch noch gedrittelt: von uns, die wir die Vorschriften ernst nehmen und in der Praxis leben. Die anderen, die sich, egal was beschlossen und in Gesetz gegossen wurde, einen Scheiß darum scheren. Und, nun neu hinzugekommen, die, die sich ärgern, dass ihre mehreren hunderte Euro nun quasi Elektroschrott sind. Und deshalb auch gerne mal ein Auge zudrücken. Und ich fürchte, all das, was an sich wieder mal nur gut gedacht war, wird genau die letzte Gruppe mehr und mehr Zulauf bieten. Und das auch noch straffrei… Aber immerhin können wir auf die LuftVO UND SERA setzen, vielleicht finden wir dann ein Schlupfloch und kommen so auch noch davon…!


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